Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat Hinweise für ALLE Personen an Schulen herausgegeben. Diese bitten wir zu beachten:
Aktualisierung am 11.03. (Europäische Risikogebiete):
Italien; in Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
Am 6.März wurde auch Südtirol zum Risikogebiet erklärt.
Das Ministerium schreibt hierzu:
Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden - unabhängig von Symptomen - unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.
Weiterhin gilt:
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das Robert-Koch-Institut informiert über jeweils aktuelle Risikogebiete.
Den Brief vom 28.Februar an alle Schulen und Kindertageseinrichtungen des Landes können Sie hier vollständig lesen.