Das JugendticketBW – ganz Baden-Württemberg für nur 1 € pro Tag
Ab dem 1. März 2023 gilt das JugendticketBW. Es ermöglicht allen in BW wohnhaften Kindern, Jugendlichen, Schüler*innen, Studierenden und Azubis bis 21 (bzw. 27) Jahren in ganz Baden-Württemberg mit Bus und Bahn zu fahren - und das für nur 1€ pro Tag, also 365€ pro Jahr.
Es löst damit die vorher genutzten Tickets der Verkehrsgebiete (Maxx-Ticket oder Sunshine Ticket) ab. Alle Neuanmeldungen für das JugendticketBW laufen über den Verkehrsverbund VRN. Damit haben die Schüler*innen auch die Möglichkeit im gesamten VRN-Gebiet unterwegs zu sein. Das schließt auch die Westpfalz ein.
Den Bestellschein gibt es online. Weitere Informationen gibt es hier.
Erhalte ich einen Beförderungszuschuss?
Bei der Nutzung des JugendticketBW müssen die Kosten ab der 5. Klasse vollständig selbst getragen werden.
Ausnahmen gibt es bei der „3. Kind-Regelung“. Hier gilt allerdings zusätzlich das Prinzip der nächstgelegenen öffentlichen Schule derselben Schulart. Bei Jugendhilfemaßnahmen gibt es auch Zuschussmöglichkeiten. Weitere Infos finden Sie in der Schülerbeförderungskostensatzung des Neckar-Odenwald-Kreises.
Was ist die sogenannte "3. Kind-Regelung"?
Falls für zwei Geschwister bereits Fahrkarten bezahlt werden, kann das 3. Geschwisterkind auf Antrag (Formular im Sekretariat erhältlich) von den Fahrtkosten zur Schule befreit werden.
Die Befreiung am besten zu Schuljahresbeginn beantragen. Bitte beachten Sie, dass sich hier die bürokratischen Modalitäten ändern können; informieren Sie sich ggf. über Neuerungen.
Wer befördert und wann?
Die Schülerbeförderung erfolgt durch den regionalen Linienverkehr.
Der Unterricht am EBG findet zwischen 8.15 Uhr und spätestens 16.10 Uhr statt, sodass dementsprechende Verbindungen gewählt werden müssen.
Am einfachsten erhält man Ab- und Anfahrtszeiten im Internet unter:
- Verkehrsverbund Rhein-Neckar
- allgemeine Fahrplanauskunft Baden-Württemberg
- Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr
- Deutsche Bahn
Hier finden sich auch aktuelle Änderungen, z. B. durch Schienenersatzverkehr, daher empfiehlt sich ein Blick auf diese Seiten auch dann, wenn man die Aushangfahrpläne beachtet.
Was ist, wenn morgens mein Bus/Zug nicht kommt?
Eine Wartezeit von 30 Minuten wird vorausgesetzt; bei widrigen Wetterverhältnissen 20 Minuten.
Sollte dann noch immer keine Verbindung bestehen, gehen die Schülerinnen und Schüler nach Hause. Sie versuchen jedoch die nächstmögliche Verbindung zu nutzen. Ist dies aus wegetechnischen Gründen nicht möglich, wird dies auf der Entschuldigung vermerkt.
Auch wenn das Fehlen am ÖPNV liegt, muss der verpasste Unterrichtsstoff nachgeholt werden.
Welchen Weg soll ich zur Schule nehmen?
Leider kommt es immer wieder vor, dass Schüler aus verschiedensten Gründen, etwa um Fußwege zu ersparen, Umwege im Netz des ÖPNV fahren.
Hiervon ist abzuraten. Häufig werden Fahrgäste benachteiligt, die auf die Kapazitäten bestimmter Busse angewiesen sind.
Was muss ich vielleicht in Kauf nehmen?
Im ländlichen Raum ist die Versorgung im Bereich ÖPNV leider nicht mit städtischen Gegebenheiten vergleichbar!
Eine Wartezeit von bis zu 60 Minuten an der Schule gilt gesetzlich als zumutbar, an Umsteigehaltestellen bis zu 70 Minuten. Ein Schulweg von bis zu 3 km zu Fuß gilt als zumutbar.
An wen melde ich mich bei Schwierigkeiten?
Der Neckar-Odenwald-Kreis hat für Probleme und Anregungen unter Tel. 06261 84 - 4444 eine Hotline zur Schülerbeförderung eingerichtet!
Zudem zeigt die Erfahrung, dass es bei Schwierigkeiten ratsam ist, sich als Kunde an das befördernde Unternehmen zu wenden und das Problem genau zu schildern, d. h. Linie, Zeit, Haltestelle, Fahrer usw. zu nennen, damit eine Verbesserung erreicht werden kann.