Föhnfrisur und Faulheit sprechen bei vielen Fahrradfahrern gegen das Tragen eines Helmes. Das kann tödliche Eitelkeit sein. Fast 180 Fahrradunfälle werden täglich in Deutschland registriert. 25-mal sind Kinder unter 15 Jahren darin verwickelt. Polizeioberkommissar Manfred Ritzhaupt und Polizeihauptmeister Rico Steiner hatten also eine sehr wichtige Zielgruppe vor sich, als sie im Rahmen der Aufklärungskampagne „Schütze dein Bestes“ am 11. März zu Besuch am EBG waren.
Die beiden Aufklärer informierten die Sechstklässler anschaulich und mit Beispielen aus der Region. So merkten die Zuhörer, dass schlimme Unfälle direkt vor der Haustür geschehen. Die Fotos hierzu waren zurückhaltend, aber deutlich: So sah man die Frontscheibe eines Unfallautos, die ein kreisrundes Loch hatte, geschlagen vom Schädel eines Radfahrers. Der Radler überlebte, musste aber ein Vierteljahr im Krankenhaus liegen. Ein Helm hätte das vermutlich verhindert, wie ähnliche Unfallsituationen zeigen. Denn die Schutzwirkung des Helmes besteht darin, dass er zunächst eine Art Knautschzone zwischen Gehirn/Schädel und Straße/Auto darstellt. Zudem wird die Wucht eines Aufpralls rund um den Kopf verteilt, sodass nicht die ganze Kraft auf eine kleine Stelle wirken kann.
Manfred Ritzhaupt und Rico Steiner betonten, dass weder reduzierte Geschwindigkeit noch eine nur kurze Strecke einen Helm verzichtbar machen. Da Unfälle immer unvorhergesehen geschähen, bestünde stets die Gefahr eines heftigen Aufpralls, man müsse nicht selbst die Schuld tragen. Die Fachmänner gaben außerdem zu bedenken, dass die Folgen eines Unfalls immer auch Folgen für die Angehörigen sind: Tod, Behinderung, körperliche Einschränkungen, lange Krankenhausaufenthalte – erhebliche Veränderungen des bisherigen Lebens für alle.
Wichtiger Tipp für Eltern und Kinder beim Helmkauf: Der Helm muss seinem Träger gefallen. Andernfalls wird er ihn nicht aufsetzen. Die Sicherheit sei bei allen Helmen in Deutschland gegeben (egal ob vom Supermarkt oder vom Fahrradhändler), meinen die beiden Polizisten. Passen muss der Helm außerdem und richtig auf dem Kopf sitzen: festgezurrt und rundherum, statt wackelig auf dem Hinterkopf.
Übrigens: Ob mit oder ohne Helm – das Handy beim Radeln zu benutzen ist verboten. 50 Euro zahlen die, die erwischt werden. (jpw)